Einzelfall Coachings
Das LWL-Inklusionsamt fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz.
Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber beim LWL-Inklusionsamt Arbeit die Zustimmung einholen.
Grundsätzlich gilt für uns: Prävention vor Kündigung. Deshalb versuchen wir in Einzelfallcoachings einem drohenden Arbeitsplatzverlust entgegenzuwirken und eine Frühverrentung aufgrund von psychischer Belastung zu vermeiden. Die individuelle Situation wird dabei aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und Hilfe zur Selbsthilfe erarbeitet.
Lassen Sie uns über Prävention sprechen
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